Seit August 2018 brüstet sich Bayern mit der landesweiten Etablierung der so genannten ANKER-Zentren. Aber was hat es damit wirklich auf sich? Wer lebt dort und unter welchen Umständen? Mit welchen Problemen haben Geflüchtete in ANKER-Zentren zu kämpfen und wie lange müssen sie dort bleiben? Die virtuelle Ausstellung des Bayerischen Flüchtlingsrats soll Licht ins Dunkel bringen: In 15 Aufstellern informiert sie über diese und weitere Fragen zu bayerischen ANKER-Zentren.

Wer Lust auf eine Ausstellung zum Anfassen hat, kann die Aufsteller bei Interesse auch ausleihen. Wie? Bitte eine E-Mail an sauer(at)fluechtlingsrat-bayern.de schreiben oder im Büro Nordbayern anrufen. Es ist auch möglich, eine gemeinsame Aktion oder Veranstaltung im Rahmen der Ausstellung zu planen.

Was ist ein ANKER-Zentrum überhaupt?

Die Abkürzung ANKER steht für „Ankunft, kommunale Verteilung, Entscheidung und Rückführung“. Das klingt freundlicher als es ist. Es handelt sich schlicht um eine vergrößerte und effizienzorientierte Aufnahme- und Abschiebeeinrichtung für Geflüchtete, auf deren Gelände alle am Asylverfahren beteiligten Behörden vertreten sind. Ziel ist es, die Zusammenarbeit von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), zentraler Ausländerbehörde und Verwaltungsgericht zu vereinfachen, damit schneller über Asylanträge entschieden werden kann – also kurz gesagt: damit schneller abgeschoben werden kann.

Die Geschichte der ANKER-Zentren

Die CSU verkauft das Konzept der ANKER-Zentren als innovative Idee, Bundesinnenminister Horst Seehofer möchte es bundesweit umsetzen, doch die Idee dahinter ist nicht so neu. In Bayern gab es bereits ähnliche Konzepte.

Im Herbst 2015 wurden in Bamberg und Ingolstadt/Manching die sogenannten Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen (ARE) eröffnet. Diesen Sonderlagern wurden zunächst Geflüchtete aus den zu sicheren Herkunftsländern erklärten Westbalkanstaaten (Serbien, Bosnien, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Kosovo) zugeteilt. Später wurden auch Geflüchtete aus Ghana und Senegal in die Sonderlager eingewiesen, den anderen beiden als sicher erklärten Herkunftsstaaten. In einem weiteren Schritt wurde mit Geflüchteten aus anderen Ländern experimentiert, die keine sicheren Herkunftsländer sind. In Manching wurden deshalb Geflüchtete aus der Ukraine einquartiert, in Bamberg waren es Menschen aus Georgien und Russland. Viele von ihnen haben zuvor über Monate bis hin zu mehreren Jahren in Bayern gelebt. Ihre Kinder sind in die Schule bzw. den Kindergarten gegangen. Plötzlich mussten sie jedoch in die Sonderlager umziehen.

Im März 2017 beschloss die Bayerische Staatsregierung, dieses aus ihrer Sicht „erfolgreiche“ Konzept auszuweiten. Die AREn wurden in Transitzentren umgewandelt und das Transitzentrenkonzept auch auf die Erstaufnahmeeinrichtungen Regensburg (Juli 2017) und Deggendorf (August 2017) ausgeweitet.

Die Zielgruppen der Transitzentren waren Geflüchtete aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote unter 50 %. Ihnen wurde allein aufgrund dieser Prozentzahl eine schlechte Bleibeperspektive unterstellt. Weiteres Kriterium war eine „relevante Masse“ von Geflüchteten aus einem Herkunftsland, damit sich die Abschreckung auch lohne. Deshalb wurden zur bisherigen Zielgruppe Geflüchtete aus Äthiopien, Nigeria, Sierra Leone, Mali, Aserbaidschan und Afghanistan hinzugefügt.

Seit August 2018 heißen die Transitzentren ANKER-Zentren. Neben den Transitzentren wurden auch die Erstaufnahmeeinrichtungen in Schweinfurt, Donauwörth und Zirndorf in ANKER-Zentren umbenannt. Somit war in jedem Regierungsbezirk in Bayern ein ANKER-Zentrum installiert worden.

Zielgruppen der ANKER-Zentren sind nun alle neu ankommenden Geflüchteten in Bayern. Unterschiedslos werden sie unter schwierigsten Lebensbedingungen bis zu 2 Jahre dort festgehalten. Eine Übersicht über die Standorte der bayerischen ANKER-Zentren sowie der dazugehörigen Dependancen finden Sie hier.